15. 01.2017 – Amtsgericht Schwerin erlässt Urteil gegen Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH und deren Geschäftsführer

Das Amtsgericht Schwerin hat der Klage einer Anlegerin des Hanseatischen Fußball Kontors vollumfänglich stattgegeben. Sie wurde vertreten von dem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst J. Hoffmann. Die Klage richtete sich gegen die Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH sowie deren Geschäftsführer L. Sie war gerichtet auf Rückzahlung eines Nachrangdarlehens, das die Klägerin der Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH im Jahr 2014 gewährt hatte. Das Darlehen sollte eine Laufzeit von 360 Tagen haben und mit 7,96 % Zinsen zurückgezahlt werden. Doch die Klägerin erhielt weder die Zinsen noch das Kapital zurück.

Beide Firmen der HFK-Gruppe, die Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH und die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH haben mittlerweile Insolvenz angemeldet. Praktisch ist es damit nicht mehr möglich, sie zu verklagen. Anleger sind darauf angewiesen, dass der Insolvenzverwalter noch möglichst viel von ihrem Geld findet. Leider gibt das deutsche Recht dem Insolvenzgläubiger nur sehr beschränkte Auskunftsrechte gegenüber dem Insolvenzverwalter. Es wäre daher wünschenswert, wenn Anleger ihre Informationen an Rechtsanwalt Dr. Hoffmann übermitteln würden. Dieser könnte sie dann allen interessierten Anlegern zur Verfügung stellen. Hierzu ist ein E-Mailverteiler im Aufbau. Wer beitreten möchte, möge sich bitte mit einer E-Mail an Dr. Hoffmann wenden.

Ansprüche gegen die Geschäftsführer und Finanzberater, die die Anlage vermittelten, sind von der Insolvenz nicht berührt. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann hat bereits Klagen gegen Berater eingereicht. Weitere sind in Vorbereitung. Er bietet an, die Ansprüche gegen eine Pauschalgebühr zu prüfen. Erforderlich ist hierzu die Übersendung des Anlegerfragebogens, den Sie in unserer Download-Rubrik finden