05. März 2015 - Commerzbank Essen verkaufte Fonds mit 15-jähriger Laufzeit an 82-jährigen

Hochriskanter Lebensversicherungsfonds ProRendita 4 wurde zur Altersvorsorge empfohlen

Essen/Hamburg. Lebensversicherungen gelten hierzulande als sichere Wertanlage. Anders bei britischen Lebensversicherungen, die Hauptbestandteil des Fonds ProRendita 4 sind. Sie investieren zu einem weitaus höheren Anteil in Aktien. Es gibt keine Garantieverzinsung und sogar die jährlichen Überschussbeteiligungen werden bei einem vorzeitigen Verkauf der Lebensversicherung gestrichen. Hierüber klärte die Commerzbank ihre Kunden nicht auf. Sie stellte vielmehr die zu erwartende Rendite von rund 120 % über die gesamte Laufzeit von 15 Jahren und die angebliche Sicherheit von Lebensversicherungen heraus. Argumente, die arglose Senioren, die voll und ganz auf ihren Bankberater vertrauen, überzeugen. „Die Bankberaterin hob besonders die Rendite von 8 % hervor, die eine jährliche Steigerung haben sollte. Die Laufzeit von 15 Jahren wurde nicht erwähnt.“

Der auf Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann hat für einen Essener Mandanten Schadensersatzforderungen gegen die Commerzbank erhoben. „Zu einem 82 Jahre alten Rentner, der wenig Erspartes hat, mit einer Rente von weniger als 2.000,00 € auskommen und davon noch eine Mietwohnung bezahlen muss, passt eine solch riskante Anlage nicht. Rentner brauchen im Alter einen Notgroschen, auf den sie jederzeit zugreifen können. Der Kapitalerhalt steht für sie im Vordergrund.“ Seiner Ansicht nach stand bei der Vermittlung für die Commerzbank die vergleichsweise hohe Provision von 11 % im Vordergrund, nicht aber die Geeignetheit der Anlage für den Kunden.

Dieses ist nicht der erste Fall, in dem hochbetagten Senioren hoch riskante Anlagen mit langen Laufzeiten empfohlen wurden. Bereits im August 2014 berichteten die Medien über einen ähnlichen Fall aus Bochum. Wie viele Senioren unter den rund 17.000 Anleger sind, die über 330 Mio. Euro in die zur ERGO-Gruppe gehörenden Fonds ProRendita 1, ProRendita 2, ProRendita 3, ProRendita 4 und ProRendita 5 investierten, ist unklar. Sicher ist, dass alle fünf Fonds hoch riskant sind und keiner auch nur annähernd die Prognosen erfüllt hat. Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann sieht hier auch den Gesetzgeber in der Pflicht. „Die Rechtsprechung erlaubt den Fondsgesellschaften, ihren Renditeprognosen optimistische Erwartungen zugrunde zu legen. Das reizen die Fondsgesellschaften voll aus. Jahre später lässt sich nicht mehr beweisen, dass die Annahmen unvertretbar waren. Der Gesetzgeber müsste klar vorschreiben, dass nach den Grundsätzen eines vorsichtigen Kaufmanns zu kalkulieren sei.“

Nachholbedarf sieht Rechtsanwalt Dr. Hoffmann auch in der Beratung. „Die meisten Anleger haben keine Ahnung, in was sie da investieren. Sie beteiligen sich an einer Kommanditgesellschaft ohne jede Einwirkungsmöglichkeit auf die Geschäftsführung. Die Initiatoren beteiligen sich oft nur mit 1.000,00 € und sichern sich den vollen Einfluss auf die Gesellschaft. Kein Wunder, dass sie Risiken eingehen, die ein vernünftiger Mensch mit eigenem Geld niemals eingehen würde.“

Dr. Hoffmann hat der Commerzbank eine Frist bis zum 9. März 2015 für die Rückzahlung der Anlagesumme gesetzt. Sollte die Commerzbank nicht zahlen, so wird er Klage beim Landgericht Essen einreichen. Die Aussichten sind seiner Ansicht nach sehr gut, denn mittlerweile gibt es mehrere Urteile, die in derartigen Fällen den Anlegern Recht gaben.

Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann aus Hamburg vertritt eine Vielzahl von ProRendita-Anlegern und hat bereits mehrere obsiegende Urteile und gute Vergleiche für seine Mandanten erwirkt.