16.01.2015 – Banken haften für Schäden durch fehlerhafte Finanzierungsberatung

Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf von November 2014 rückt die fehlerhafte Beratung durch Banken bei Kreditverträgen in ein neues Licht. Der Kläger hatte mehrere Darlehen zur Finanzierung bzw. Ablösung einer Finanzierung sowie zur Finanzierung der Modernisierung des Objekts privat abgeschlossen. Sie waren gesichert durch Grundschulden und flexible Risiko-Lebensversicherungen. Für ein Darlehen in Höhe von 450.000,00 € empfahl ihm die Bank, die regelmäßige Tilgung auszusetzen und statt dessen in eine fondsgebundene Rentenversicherung zu investieren. Mit deren Erlös am Ende der Laufzeit sollte das Darlehen auf einmal getilgt werden. Diese fondsgebundene Rentenversicherung investierte hauptsächlich in Aktienfonds.

In erster Linie verlangte der Kläger von der Bank überzahlte Zinsen in sechsstelliger Höhe zurück mit der Begründung, die Zinsanpassungsklausel sei für ihn nicht überprüfbar und daher unwirksam gewesen. Dem gab das Gericht Recht. Die verwendete Zinsanpassungsklausel weise nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen auf. Damit eröffne sie der Bank einen Spielraum, der von dem Kunden nicht überprüfbar sei.

Nebenbei bestätigte das Gericht auch die Unwirksamkeit der Vereinbarung einer Bearbeitungsgebühr. Auch die Kanzlei Dr. Hoffmann aus Hamburg hat bereits mehrere Urteile in dieser Richtung erstritten.

Von besonderer Bedeutung ist das Urteil indes für Bankkunden und Kreditnehmer im Hinblick auf die Zuerkennung von Schadensersatz wegen der Empfehlung, zur Tilgung eine fondgebundene Rentenversicherung abzuschließen. Diese Art der Finanzierung kritisierte Rechtsanwalt Dr. Hoffmann bereits mehrfach als Geldvernichtung. Sie dient nur der Generierung verdeckter Provisionen (kick-backs). Die Bank erhielt in dem Fall des LG Düsseldorf stattliche 20.000,00 € für die Vermittlung.

Auf das besondere Risiko der Finanzierung durch eine fondsgebundene Rentenversicherung wies der Bankberater den Kunden nicht hin. Fondsgebundene Versicherungen, die in Aktienfonds investieren, haben nur eine relativ geringe Garantiesumme. Sie bergen ein erhebliches, mit den Aktien im Zusammenhang stehendes Verlustrisiko, das dazu führen kann, dass am Ende der Laufzeit bei Weitem nicht die Tilgungssumme erreicht wird. Hierüber klärte die Bank nicht auf.

Nach den Erfahrungen des Hamburger Bankrechtanwalts Dr. Hoffmann empfehlen Finanzberater häufig die Tilgung durch fondgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen. Kaum jemand weiß, dass sie die monatlichen Einzahlungen nur zu etwa 85 % in die Fonds investieren. Solange die Fonds einen Wertzuwachs erzielen, ist alles gut. Die Erfahrung der Vergangenheit lehrt jedoch, dass in gewissen Zyklen die Börsenkurse einstürtzen und mehrere Jahre benötigen, um auf das ursprüngliche Niveau zurück zu gelangen. Wenn der Ablauf der Versicherung gerade in ein solches Kurstal fällt, dann nützen dem Kreditnehmer all die Wertzuwächse der Vorjahre nichts. Sein Geld ist verloren.

Im Übrigen gehen ca. 15 % der Versicherungsbeiträge ab für Kosten der Versicherung und Vermittlungsprovision. Das macht es noch schwieriger, die erforderlichen Gewinne zu erwirtschaften, um am Ende das Darlehen tilgen zu können. Und wer einmal nachrechnet, wie viel er über die gesamte Laufzeit an die Versicherung zahlt und wie hoch die garantierte Ablaufsumme ist, der wird sich wundern.

Sollte auch Ihre Bank Ihnen ein tilgungsfreies Darlehen zusammen mit einer (fondsgebundenen) Lebens- oder Rentenversicherung vermittelt haben, so sollten Sie das Konzept von einem auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Ein erstes Telefonat ist in der Kanzlei Dr. Hoffmann kostenlos.