20. April 2016 – Hamburger Anwalt warnt Kapitalanleger vor Anleihe der Hanseatisches Fußball Kontor GmbH

Lesen Sie hierzu auch die neue Meldung vom 15.01.2017:
Amtsgericht Schwerin erlässt Urteil gegen Hanseatisches Fußball Kontor Invest GmbH und deren Geschäftsführer

Hanseatisches Fußball Kontor zahlt bereits die Nachrangdarlehen der Vergangenheit nicht zurück

Mit einem neuen Rundschreiben wendet sich die Hanseatisches Fußball Kontor GmbH aus Schwerin an die Anleger. Hauptanliegen ist die weitere Vertröstung der Rückzahlung von noch offenen Nachrangdarlehen in Höhe von etwa 15 Mio. Euro. Die HFK hatte bis zum 3. Quartal 2015 24 Mio. Euro eingesammelt. Nach eigenen Angaben hat sie davon 9,35 Mio. zurückgezahlt. Wo der Rest geblieben ist, teilte das Unternehmen trotz mehrfacher Anfragen des Hamburger Rechtsanwalts Dr. Ernst J. Hoffmann nicht mit. Nach dessen Informationen flossen bis Ende 2014 lediglich 4,251 Mio. Euro tatsächlich in Fußballrechte. Damit ist ist ein Schaden für die Anleger in Höhe von 10-15 Mio. Euro zu befürchten.

Der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ernst J. Hoffmann aus Hamburg vertritt bereits zahlreiche Anleger, die der HFK Nachrangdarlehen gewährten. Er rät dringend von dieser neuen Anleihe ab.