15. März 2016: Schiffsfonds CFB 166 „twins 1“ und CFB 168 „twins 2“ gehen unter

Commerzbank-Schiffsfonds richten hohe Schäden bei Anlegern an

Anleger der Commerzbank-Schiffsfonds CFB 166 und CFB 168 erhalten seit 2012 keine Ausschüttungen mehr. Sie erwirtschaften nicht einmal mehr ihre Kosten, sondern schließen mit dicken Jahresfehlbeträgen ab. Der CFB 166 beendete das Jahr 2014 mit einem Fehlbetrag von mehr als 3 Mio. Euro. Am Zweitmarkt notiert er mit einem Restwert von 3,5%. Das heißt, aus einer Anlage von 10.000 € sind 350 € geworden.

Die Fondsgesellschaften schieben die Schuld daran auf die Konjunktur, namentlich die gesunkenen Charterraten für derartige Schiffe. Aus Sicht des Hamburger Rechtsanwalts Dr. Ernst J. Hoffmann sind jedoch in erster Linie die Fondsgesellschaften schuld, die den Renditeprognosen in den Prospekten völlig unrealistische Annahmen zugrunde legten. Kein Unternehmer, der eigenes Geld einsetzt, würde so rechnen. Die Schiffe waren – beim CFB 166 – nur für 6 Jahre, also bis 2013, fest verchartert. Ab 2014 nahm der Prospekt gleichbleibend hohe Einnahmen an, anstatt hier vorsichtig einen Abschlag zu machen. So kalkuliert ein Kaufmann nur mit fremdem Geld, das er nicht zurückzahlen muß.

Auch bei den Betriebskosten kalkulierten die Fondsgesellschaften unvertretbar optimistisch. Von Anfang an lagen sie jedes Jahr deutlich höher und drückten den Gewinn. Das kann nicht mit rechten Dingen zugehen, denn die Fondsgesellschaften haben viel Erfahrung mit dem Schiffsgeschäft. Der Verdacht liegt nahe, dass hier die Renditen schön gerechnet wurden.

Ein weiterer schwere Verfehlung dürfte der viel zu hohe Einkaufspreis der Schiffe, zumindest beim CFB 166, sein. Nach Insiderberichten hatten die beiden Verkäuferinnen (ebenfalls Tochtergesellschaften der Commerzbank mit gleicher Geschäftsadresse wie die Fondsgesellschaft) die Schiffe 5 Jahre zuvor zu einem Kaufpreis von jeweils 27 Mio. USD gekauft. Die Fondsgesellschaft zahlte stolze 41 Mio. USD pro Schiff. Damit wurden 5 Jahre alte Schiffe mit einem Gewinn von 50 % veräußert – ein einzigartiger Wertzuwachs bei Investitionsgütern, die erheblichem Verschleiß und technischer Veraltung unterlegen.

Der auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Ernst J. Hoffmann aus Hamburg vertritt mehrere Anleger dieser und anderer Schiffsfonds. Nach den Darstellungen seiner Mandanten wurden diese Fonds vor allem von der Commerzbank vertrieben. Die Berater priesen sie als sichere Anlage an unter Hinweis auf die Festcharter zu hohem Preis und die fehlenden Währungsrisiken aufgrund der Finanzierung in US-Dollar. Hinweise darauf, dass es sich um eine riskante Beteiligung handelte, die stark konjunktur- und währungsabhängig ist bis hin zum Totalverlust, unterblieben in aller Regel. Weder über die verdeckten Provisionen, die die Commerzbank in Höhe von mindestens 5 % einstrich, noch über die Gefahr einer Rückzahlungspflicht der Ausschüttungen klärten die Berater auf. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann aus Hamburg hätte kein Anleger diese Fonds gezeichnet, wenn er korrekt über den Einkaufspreis der Schiffe und die Provisionen aufgeklärt worden wäre. Jeder Laie hätte dann gesehen, dass es sich um eine unseriöse, unwirtschaftliche Anlage handelt.

Anleger sind nicht rechtlos gestellt. Aufgrund der gravierenden Prospektmängel und Beratungsfehler der Bankberater steht ihnen ein Schadensersatzanspruch zu. Sie können ihre gesamte Einlage abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern. Allerdings unterliegt dieser Anspruch der Verjährung. Die Verjährung beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Anleger Kenntnis davon hat oder haben musste, dass er falsch beraten wurde. Das dürfte zumindest ab dem Ausbleiben der Ausschüttungen und bei entsprechenden Hinweisen in den jährlich übersandten Geschäftsberichten der Fall sein. Die Ausschüttungen blieben erstmals im Jahr 2012 aus. Bei einem einmaligen Ausbleiben der Ausschüttung muss wohl noch keiner davon ausgehen, dass er falsch beraten wurde. Viele kontrollieren diese Ausschüttungen nicht einmal. Jedoch spätestens bei Ausbleiben der Ausschüttung im Jahr 2013 musste Verdacht geschöpft worden sein. Die Verjährung tritt daher mit einiger Sicherheit zum 31.12.2016 bei sehr vielen Anlegern ein. Betroffene Anleger sollten Ihre Erfolgsaussichten von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann bietet eine kostenlose Ersteinschätzung an.