Holland-Fonds

Geschlossene Immobilienfonds, die in Holland investieren

Holland-Fonds nehmen seit den 80er-Jahren eine zentrale Bedeutung bei den geschlossenen Immobilienfonds ein. Fast alle namhaften deutschen Fondsgesellschaften haben mit dem Versprechen hoher, steuerbegünstigter Renditen zehntausende von Anlegern in die Beteiligungen an holländischen Immobilien gelockt. Die Hamburger MPC Münchmeyer Petersen Capital AG hat bereits über 70 Holland-Fonds aufgelegt. Das Bankhaus WÖLBERN beklagt derzeit die Insolvenz seiner Holland-Fonds 52, 54, 55 und 56. Im Juni 2014 platzierte Hannover Leasing 79 Mio. Euro für den Immobilienfonds „Belair Brüssel“. Die Lloyd Fonds AG nennt Holland neben Deutschland als Investitionsschwerpunkt ihres Immobilien-Portfolios. Sie verfügt derzeit über 12 Immobilienfonds in Deutschland und Holland mit einem Volumen von über 400 Mio. Euro. Die HTI Capital AG nennt in ihrem Geschäftsbericht 2012 Holland und Österreich als Schwerpunkt ihrer Investitionen in Auslandsimmobilien. 19 Holland-Fonds verwalten insgesamt 51 Immobilien dort. Die Hamburger NORDCAPITAL GmbH platzierte bis Ende 2012 15 Immobilienfonds mit 18 Büroimmobilien in den Niederlanden. Die IVG Immobilien AG, Bonn, bot über ihre Euroselect Beteiligungen an Büroimmobilien in Holland an. Die Bankgesellschaft Berlin betätigte sich mit ihrem BB Fonds International 2 Holland, gemanagt von der IBV, ebenfalls in den Niederlanden. Das Landgericht Berlin stellte rechtskräftig in einem Urteil aus dem Jahr 2008 einen Prospektfehler fest (Az. 2 O 732/04).

Zusammen haben diese Fondsgesellschaften mehrere Milliarden Euro von privaten Anlegern eingesammelt. Ein großer Teil von ihnen ist in finanzielle Not geraten. Die MPC Fonds Holland 43, 46, 47, 50, 51 und 53 sind insolvent. Über die Wölbern Invest KG und die Wölbern Fondsmanagement GmbH wurde 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Wölbern-Holland-Fonds 52, 54, 55 und 56 haben ebenfalls Insolvenz angemeldet. Der Geschäftsführer der Gruppe Schulte steht vor dem Strafrichter. Die IVG stellte im August 2013 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung.

Laut einer Online-Meldung der österreichischen Zeitung Der Standard wurde in Wien eine Strafanzeige gegen die Münchmeyer Petersen Capital AG wegen angeblicher geheimer Zwischenverkäufe bei holländischen Büroimmobilien gestellt. Angeblich kauften die MPC-Fonds die Immobilien nicht direkt vom Eigentümern, sondern von einem Zwischenverkäufer zu einem überhöhten Preis. Unklar ist noch, wer der Zwischenhändler war. Sollten Anleger vorsätzlich über den wahren Wert der Immobilien getäuscht worden sein, so könnte dies sogar Auswirkungen auf die Verjährung haben.

Geschädigte Anleger können Ansprüche gegen ihren Anlageberater und/oder die Fondsgesellschaft wegen fehlerhafter Anlageberatung und/oder Prospektfehlern erheben. Die deutschen Gerichte haben in einer Vielzahl von Urteilen herausgearbeitet, wie eine ordnungsgemäße Beratung zu erfolgen hat und was unter einem Prospektfehler zu verstehen ist. Diese Vielzahl der Urteile kennen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte besonders sicher, denn ihre Erarbeitung ist nur durch kontinuierliche Beschäftigung mit dieser Materie möglich.

Grundsätzlich tritt Verjährung drei Jahre nach dem Zeitpunkt ein, zu dem der Anleger Kenntnis von der Falschberatung erhält. Auch ohne Kenntnis verjähren die Ansprüche zehn Jahre nach der Zeichnung. Nur in Fällen des Vorsatzes und des Betruges kann die Frist 30 Jahre betragen.

Von Bedeutung ist auch die Möglichkeit des Widerrufs. Das Widerrufsrecht verjährt nicht und kann sogar noch nach der Liquidation des Fonds ausgeübt werden. Von besonderer Bedeutung ist es für Anleger, die ihre Beteiligung durch ein Darlehen oder einen Bausparvertrag finanzierten. Sie trifft eine Insolvenz des Fonds doppelt schwer, denn obwohl die Beteiligung nichts mehr wert ist, müssen sie weiterhin jahrelang das Darlehen abzahlen.

Die Fonds wurden häufig von Banken, allen voran die Commerzbank, die CITI-/TARGO-Bank, die Postbank, die Sparkasse KölnBonn und die BHW Bausparkasse, aber auch durch freie Anlageberater wie BonnFinanz und AWD vermittelt. Unsere Kanzlei vertritt eine Vielzahl von Anlegern diverser geschlossener Fonds und hat eine Reihe obsiegender Urteile und guter Vergleiche für Mandanten errungen. Wir bieten die Prüfung der Erfolgsaussichten kostengünstig an. Hierzu müssten Sie uns den Anlegerfragebogen vollständig ausgefüllt und mit den darin erbetenen Unterlagen in Kopie zusenden. Ein erstes Telefonat ist auf jeden Fall kostenlos.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann
Hamburg, Tel. 040-6094 2493