2. Juli 2015 – SAB Sicherheit plus Fonds mit düsteren Aussichten

Die geschlossenen Immobilienfonds SAB Sicherheit plus Fonds I, II, III und IV sind nur mit Sicherheit eins: nämlich unsicher. Keiner der Fonds wird bis zum Ablauf seinen Anlegern das eingesetzte Kapital zurückzahlen, von einer Verzinsung ganz zu schweigen. Wie bei SAB Fonds gewohnt, sind die Geschäftsberichte völlig aussagelos. Selbst die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sind für den Normalverbraucher nicht zu verstehen. Da die Fondsgesellschaft in Objektgesellschaften und nicht direkt in die Immobilien investierte, kann sie die Beteiligung zu Anschaffungskosten bilanzieren. Wer sich nicht auskennt, denkt, dass die Immobilien heute noch werthaltig sind. Diese sind jedoch noch mit hohen Darlehensverpflichtungen belastet, sodass im Falle des Verkaufs kaum etwas für die Anleger überbleiben dürfte.

Für die meisten Anleger sind Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung und Prospekthaftung verjährt, zumindest wenn sie die Anlage vor Juli 2005 zeichneten. Gute Aussichten haben jedoch nach wie vor Anleger, die ihre Beteiligung mit einem Darlehen finanzierten. Nach den Erfahrungen des auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts Dr. Ernst Hoffmann aus Hamburg wurden die Fonds hauptsächlich durch die BHW Bausparkasse vertrieben. Einigen Anlegern erzählten die BHW-Berater, dass sie gar kein Eigenkapital benötigten. Das BHW stellte praktischerweise Darlehen zur Verfügung, die mit Bausparverträgen getilgt werden sollten. Die Ausschüttungen würden die Bausparraten decken. Dass die Ausschüttungen ausbleiben könnten und der Anleger dennoch zur Weiterzahlung der Bauspar- bzw. Darlehensraten verpflichtet sein könnte, ließen sie geflissentlich unerwähnt.

Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann sind die Widerrufsbelehrungen in den vom BHW verwendeten Darlehensverträgen häufig fehlerhaft und können daher heute noch widerrufen werden. Damit lässt sich die gesamte Investition rückgängig machen und sogar bezahlte Raten zurückholen. Wer seinen SAB Sicherheit plus Fonds mit Darlehen und / oder Bausparverträgen finanziert hat, der sollte seine rechtlichen Möglichkeiten durch einen auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann aus Hamburg bietet das kostengünstig an.