10.7.2014 - 89-jährige Bochumerin verklagt Commerzbank wegen Falschberatung zum Lebensversicherungsfonds ProRendita 4

Bochum/Hamburg - Hierzulande gelten Lebensversicherungen als sichere Wertanlage. Anders bei britischen Lebensversicherungen, die Hauptbestandteil des Fonds ProRendita 4 sind. Sie investieren zu einem weitaus höheren Anteil in Aktien. Es gibt keine Garantieverzinsung und sogar die jährlichen Überschussbeteiligungen werden bei einem vorzeitigen Verkauf der Lebensversicherung gestrichen. Hierüber klärte die Commerzbank nicht auf. Sie stellte vielmehr die zu erwartende Rendite von rund 120% über die Laufzeit von 14 Jahren und angebliche Steuervorteile heraus. Argumente, die bei arglosen Senioren, die voll und ganz auf ihren Bankberater vertrauen, überzeugen. „Hätte ich gewusst, dass es sich um eine spekulative Anlage handelt, bei der ich meine gesamte Einlage verlieren kann, so hätte ich diese Anlage nicht gezeichnet!“ so Frau C., Anlegerin und nun Geschädigte.

Der auf Kapitalanlage- und Bankenrecht spezialisierte Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann, der bereits ein obsiegendes Urteil in Sachen ProRendita erstritt, hat für zwei Bochumer Mandanten Klage gegen die Commerzbank beim Landgericht Bochum und Landgericht Frankfurt eingereicht. „Einer damals 82 Jahre alten Rentnerin eine Kapitalanlage mit einer Mindestlaufzeit von 14 Jahren zu verkaufen, passt nicht zu ihrem Alter.”, so Dr. Hoffmann. “Der Grund für die Empfehlung des riskanten Fonds liegt wohl eher im finanziellen Interesse der Commerzbank.” Dies beweisen auch die häufigen Umschichtungen im Depot von Frau C. Für die Vermittlung des ProRendita 4 erhielt die Bank rund 11% Provision, mehr als doppelt so viel wie bei den meisten sicheren Anlagen.

Die heute 89 Jahre alte Frau C. und der ebenfalls betroffene 73-jährige Arzt Dr. D., stehen stellvertretend für ca. 17.000 Anleger, die über 330 Mio. Euro in die zur ERGO-Gruppe gehörenden Fonds ProRendita 1 bis 5 investierten. Alle fünf dieser geschlossenen Fonds sind nach dem gleichen Muster konzipiert: Die Anleger beteiligen sich an einer Kommanditgesellschaft und tragen dabei alleine ein hohes unternehmerisches Risiko – allerdings ohne jegliche Einwirkungsmöglichkeiten auf die Geschäftsführung zu haben. Von dem Kapital werden über Zwischenfirmen britische Lebensversicherungen angekauft, deren Inhaber sie vor Ablauf verkaufen wollen. Der Ankauf sollte möglichst weit unter Wert erfolgen, die Prämien bis zur Fälligkeit weiter gezahlt und durch die erst bei Ablauf fälligen Boni Gewinn gemacht werden. Vorrangiges Verkaufsargument der Commerzbank war die Sicherheit der Anlage. Die beiden Bochumer, die jetzt vor Gericht ziehen, schenkten dem Glauben.