Pressemitteilung 05.10.2010 ACI Dubai-Fonds geschlossener Immobilienfonds melden Insolvenz an

Die Gütersloher Fonds-Gesellschaft ACI hat für 4 ihrer 7 Dubai Fonds (II, III, IV, V) Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bielefeld gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Norbert Westhoff, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.

Dem Insolvenzverwalter obliegt es, die finanzielle Situation der geschlossenen Immobilienfonds zu überprüfen. Er ist hierzu besser in der Lage als jeder andere Rechtsanwalt, weil er Zugriff auf die gesamten Geschäftsunterlagen hat. Nach Abschluss seiner Prüfung ist er verpflichtet, seinen Bericht sämtlichen Kommanditisten auf Anforderung zugänglich zu machen. Anhand dieses Berichtes erst dürfte erkennbar sein, ob den Initiatoren des Fonds eine Schuld nachzuweisen ist. Der Insolvenzverwalter prüft auch, ob eine Sanierung des Fonds möglich ist und führt diese ggf. durch. Eine Sanierung des Fonds ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters ist nicht möglich.

Der Insolvenzverwalter schreibt sämtliche Anleger an mit der Bitte, ihre Forderungen an den Fonds zu beziffern. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden! Forderung ist in der Regel der Betrag, der für die Beteiligung gezahlt wurde und entgangene Zinsen.

Den Anlegern droht neben dem Verlust ihres Kapitals auch eine Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen von 12% in den Jahren 2005, 2006 und 2700. Gegen diese Rückforderung können Anleger nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Hoffmann (Hamburg) Gegenansprüche geltend machen. Dies sollte durch einen Anwalt geschehen, um formelle Fehler zu vermeiden.

Wem seine Beteiligung von einer Bank vermittelt und diese Beteiligung auch noch über ein Darlehen finanziert wurde, der kann möglicherweise gegen die Bank vorgehen. Die Erfolgsaussichten kann ein spezialisierter Rechtsanwalt im Rahmen einer Erstberatung erkennen.