Pressemitteilung 3. Februar 2010 Anlegerin klagt wegen Cobold-Anleihen

Der Zusammenbruch der Lehman Bank hat auch Anleger betroffen, die in Cobold-Zertifikate der DZ-Bank investiert hatten. Das Schicksal dieser Kapitalanlagen war unter anderem an die Wertentwicklung der amerikanischen Pleite-Bank gekoppelt.

Vor dem Landgericht Itzehoe (Schleswig-Holstein) klagt meine Kanzlei nun für eine Rentnerin auf Schadensersatz. Sie hatte 40.000,00 € in die Cobold-Anleihe 62 investiert. Wenige Tage, nachdem die Lehman Bank Insolvenz anmeldete, gelang es ihr das Papier für knapp 10.000,00 € zu verkaufen. Wer länger wartete, erhielt deutlich weniger. Sie war vorher in Bundesschatzbriefe investiert, die unwesentlich weniger Rendite brachten als die Anleihe.

Rechtsanwalt Dr. Hoffmann sieht in diesem Fall nicht nur eine vorsätzliche Falschberatung des Anlageberaters, u.a. weil dieser die Risikobereitschaft der alten Dame wider besseres Wissen als "spekulativ" einordnete. Aus seiner Sicht ist die Anleihe sittenwidrig, weil der Ausfall nur einer der fünf Banken, an die die Anleihe gekoppelt ist, zu einem kompletten Kapitalverlust führt. Die DZ-Bank dürfte das eingesammelte Geld jedoch gleichmäßig in alle fünf Banken investiert haben, so dass 80 % der Anlegergelder noch im Vermögen der DZ-Bank erhalten sein müssten. Dem Totalverlust stehen überdies keine adäquaten Gewinnchancen entgegen. Die Anleihe wurde lediglich 0,5% höher verzinst als absolut sichere Bundesschatzbriefe.

Für diese Zertifikate gilt die Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kauf, es sei denn, die Anlageberatung wurde vorsätzlich falsch geführt. Betroffene Anleger sollten in jedem Fall ihre Ansprüche unverzüglich prüfen lassen.