04.01.2013 – Kanzlei Dr. Hoffmann holt Bearbeitungsgebühr eines Verbraucherkredits von der Volkswagen-Bank zurück

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann hat für einen Mandanten die Bearbeitungsgebühr aus einem Verbraucherkreditvertrag der Volkswagenbank in Braunschweig erstritten. Der Antrag wurde im September 2010 über einen Netto-Darlehensbetrag von EUR 17.500,00 abgeschlossen. Hinzu kamen Kreditkosten in Höhe von EUR 805,16, wovon EUR 612,50 auf eine so genannte Bearbeitungsgebühr entfielen.

Die Vereinbarung einer derartigen Bearbeitungsgebühr verstößt gegen das AGB-Recht. Eine solche Gebühr ist nur statthaft, wenn ihr eine echte Gegenleistung gegenüber steht. Die Bearbeitung des Kreditvertrags erfolgt nicht als eine Leistung für den Darlehensnehmer, sondern im eigenen Interesse der Bank. Sie muss daher aus den Zinsen bezahlt werden.

Immer mehr Banken versuchen durch derartige Zuschläge ein Zubrot zu den niedrigen Zinsen zu verdienen. Auf außergerichtliche Aufforderungen der Kunden, die Bearbeitungsgebühr zu erstatten, reagieren sie meistens nicht. Anlegern ist zu empfehlen, die Bank zweimal außergerichtlich mit Fristsetzung zur Erstattung aufzufordern. Zahlt sie dann nicht und geht der Kunde zum Anwalt, dann muss die Bank ihm auch die Anwaltskosten erstatten.