Kanzlei Dr. Hoffmann reicht Klage gegen Commerzbank wegen Zinshybrid-Anleihe CK 4578 ein

Der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst J. Hoffmann hat Klage gegen die Commerzbank wegen der Zinshybrid-Anleihe CK 4578 eingereicht. Die Anlage wurde in den Jahren 2006 und 2007 als sichere Anlage verkauft. Als Wertpapier unterliegen Schadensersatzansprüche grundsätzlich der damals noch gültigen dreijährigen Verjährungsfrist ab Zeichnung. Dies gilt jedoch nur für Fälle fahrlässiger Falschberatung. Die Kanzlei hat jedoch Anhaltspunkte für Vorsatz der Commerzbank und ihrer Kundenberater gefunden. Ansprüche aus vorsätzlicher Falschberatung sind noch nicht verjährt. Sollte das Gericht auf Vorsatz erkennen, so gibt das allen Anlegern die Hoffnung, ihre Ansprüche noch geltend zu machen.