Das Landgericht Hamburg hat in einer nicht von mir erstrittenen Entscheidung vom 15.12.2008 (Aktenzeichen 318 O 04/08) die Dresdner Bank zum Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt, dem sie ein "Dresdner Alpha Express Zertifikat II" verkauft hatte. Der geschädigte Rentner konnte dem Gericht glaubhaft vermitteln, dass er bei der Beratung deutlich seinen Wunsch nach einer sicheren Anlage zum Ausdruck gebracht hatte. Das Gericht urteilte, bei dem Zertifikat handle es sich um ein "reines Spekulationspapier mit Wettcharakter". Daher sei es mit dem Anlegerprofil nicht vereinbar. Dies begründet einen Beratungsfehler. Dieses Urteil dürfte wegweisende Bedeutung für künftige Klagen wegen spekulativer Zertifikate haben.
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Dr. Ernst J. Hoffmann
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