Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die britische Lebensversicherung Clerical Medical in mehreren Entscheidungen (Az. IV ZR 122/11, 151/11, 164/11, 271/10 und 286/10) zur Zahlung von Renditen von 8,5% verurteilt. Kunden waren durch Musterberechnungen geködert worden, die eine derart hohe Renditeprognose enthielten. Tatsächlich ging der Versicherer selbst nur von einer Rendite von 6% aus. Als der Wert der fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht wie erwartet stieg, verloren die Policen noch weiter an Rendite. Der BGH entschied, dass sich die Versicherung an ihrem ursprünglichen Versprechen festhalten lassen muss. Es sei nicht unter dem Vorbehalt einer ausreichenden Kapitaldeckung abgegeben worden.
Die Kanzlei Dr. Hoffmann aus Hamburg begrüßt dieses Urteil. Es trägt dazu bei, Verbraucher vor unseriösen Werbeaussagen im Bereich Versicherungen und Kapitalanlagen zu schützen.
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Dr. Ernst J. Hoffmann
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