10.12.2012 – MPC schlägt Finanzierungskonzept für 43. Sachwertrendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG vor.

Vergangene Woche erhielten Anleger des MPC 43. Holland-Fonds per Post den Vorschlag für ein Finanzierungskonzept des notleidenden Fonds. Die Kanzlei Dr. Hoffmann steht diesem Finanzierungskonzept kritisch gegenüber. Dem Jahresabschluss 2011 und der Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2011 sollte nicht zugestimmt werden.

Nach § 12.4 Satz 3 des Kommanditgesellschaftsvertrags kann kein Anleger zur Erhöhung seiner Kommanditeinlage gezwungen werden. Niemand ist daher verpflichtet, diesem Finanzierungskonzept zuzustimmen. Es genügt jedoch nicht, nichts zu tun, denn nach § 5.3 des Gesellschaftsvertrags kann dann die Treuhänderin das Stimmrecht nach eigenem Ermessen ausüben. Die Treuhänderin gehört zur MPC-Gruppe und wird daher mit Sicherheit dem Finanzierungskonzept zustimmen.

Auch wenn kein Anleger gezwungen werden kann, die Neueinlage zu leisten, so wird er doch durch das Finanzierungskonzept finanziell schlechter gestellt. Denn durch Einfügung des neuen § 3.13 in den Gesellschaftervertrag wird die Geschäftsführung berechtigt, die Differenz zu den einzuwerbenden 6 Mio. EUR durch Bankdarlehen (Fremdkapital) auszugleichen. D.h., dass sich die Gesellschaft noch höher verschulden darf. Ein gutes Geschäft für die Banken, ein schlechtes für die Anleger.

Die wirtschaftliche Situation des Fonds ist derzeit noch so, dass alle Anleger bei seiner Liquidation mit einem blauen Auge davon kommen würden. Die Immobilie, die einst zum Preis von 30 Mio. EUR gekauft wurde, ist nach Angaben der Geschäftsführung derzeit etwa 19 Mio. EUR Wert und wäre kurzfristig für etwa 16 Mio. EUR zu verkaufen. Das Darlehen beträgt 26,7 Mio. EUR. Nach dem Kurzreport 2011/12, der den Unterlagen beigefügt war, beträgt der Vermietungsstand derzeit 80,2%. Im Jahr 2013 laufen größere Mietverträge aus. Nachmieter sind noch nicht gefunden. Angesichts dieser finanziellen Situation und des hohen Leerstandes ist nicht zu erwarten, dass das Darlehen und die Zinsen jemals wieder zurückgeführt werden können. Aufgrund der Zinsen wird die Darlehensschuld immer höher. Die Gebäude werden immer älter und schlechter zu verkaufen.

Die Fondsgesellschaft hat ein erhebliches Interesse an der Fortführung des Fonds, weil sie daran Gebühren verdient. Beteiligt ist sie mit keinem Cent, so dass ihr die Schulden egal sein können. Auch die finanzierenden Banken haben ein erhebliches Interesse an dem Finanzierungskonzept, denn so erhalten sie weiteres Anlegerkapital, was ihre Verlustaussichten im Falle einer Insolvenz mindert.

Im Falle einer Insolvenz kann der Insolvenzverwalter möglicherweise von den Anlegern die erhaltenen Ausschüttungen zurückfordern. Alle Ausschüttungen wurden bisher aus dem Eigenkapital gezahlt, da Gewinne nie erwirtschaftet wurden. Es gibt jedoch für viele Anleger begründete Hoffnung, sich gegen diese Forderungen des Insolvenzverwalters zur Wehr zu setzen. Aus der Beratung von Anlegern des 43. Sachwert Holland Rendite-Fonds weiß die Kanzlei Dr. Hoffmann in Hamburg, dass Banken diese gesellschaftliche Beteiligung unter Verletzung von Beratungspflichten vermittelten. Ferner enthält der Fondsprospekt nach unserer Auffassung Fehler. Zu diesen ist bisher jedoch noch kein Urteil ergangen. Hieraus folgen Ansprüche gegen die vermittelnden Banken auf Übernahme (juristisch: Freistellung) der Rückforderungsansprüche. Anleger sollten zuerst ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, bevor sie dem Finanzierungskonzept zustimmen.

Eine sofortige Liquidation des Fonds würde die Verluste auf dem derzeitigen Niveau halten. Werden die Immobilien für 16 Mio. Euro verkauft, so müßten die Anleger etwa 10 Mio. EUR zurückzahlen. Erhalten haben sie Ausschüttungen in Höhe von 53,5% von 24,2 Mio. Euro, also 12.947.000 Euro. Knapp 3 Mio. Euro verblieben also bei den Anlegern – ungefähr genauso viel wie die Sparkasse Köln-Bonn jetzt zu verzichten bereit ist. Das Finanzierungskonzept bietet also keinen Vorteil. Aber Risiken bietet es: Es ermächtigt die Geschäftsführung, weitere Darlehen aufzunehmen und damit die Verluste zu erhöhen. Und es beraubt die Anleger ihrer Chancen, sich gegen die Rückforderung der Ausschüttungen zu wehren.

Zu bedenken ist die Verjährung. Schadensersatzansprüche gegen die Banken verjähren innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von dem Schaden. Spätestens jetzt hat jeder Anleger Kenntnis davon, dass er einen Schaden erleidet. Ohne Kenntnis verjähren die Ansprüche taggenau zehn Jahre ab Zeichnung. Es besteht jedoch die Gefahr, dass ein Gericht aufgrund der Informationen in den Geschäftsberichten annimmt, dass die Anleger bereits seit 2010 den Schaden kennen mußten. Dann träte die Verjährung bereits am 31.12.2013 ein. Schon unter diesem Aspekt ist es unverständlich, dass manche Anwaltskanzleien ihren Mandanten empfehlen, dem Konzept zuzustimmen.

Von besonderer Bedeutung ist ferner der Vorschlag der Geschäftsführung, § 17.1 des Gesellschaftsvertrags dahingehend zu ändern, dass kein Anleger den Fonds vor dem 31.12.2015 verlassen kann. So wird verhindert, dass die Ansprüche eines eventuellen Insolvenzverwalters gegen früher ausscheidende Gesellschafter verjähren.

Perfide ist der Vorschlag, an § 21.2 des Gesellschaftsvertrages einen Satz anzufügen, mit dem die Anspruchsberechtigten bereits jetzt untereinander auf die Geltendmachung ihrer Forderungen verzichten, wenn der Liquidationserlös nicht ausreicht. Damit verzichten die Gesellschafter auf eine Inanspruchnahme der MPC-Firmen, die an dem Fonds beteiligt sind.