Die Beratung war völlig unzureichend. Nach den hier vorliegenden Informationen erfolgte die Beratung vieler anderer Anleger des SAB-Fonds auf die gleiche Weise. Die Erfolgsaussichten in diesen Fällen werden von Dr. Hoffmann als hoch eingeschätzt. Zu beachten ist, dass Ansprüche aus Verträgen, die im Jahr 2001 abgeschlossen wurden, am 31.12.2011 verjähren. Ansprüche aus Verträgen, die in 2002 abgeschlossen wurden, verjähren spätestens zehn Jahre nach Unterzeichnung der Verträge, also im Laufe des Jahres 2012.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Ernst J. Hoffmann
Anhand des Anlegerfragebogens lassen sich Ihre Erfolgsaussichten relativ sicher einschätzen. Für eine solche Einschätzung berechnen wir je nach Aufwand zwischen 150 € und 250 €.