Pressemitteilung vom 21.10.2011: Rechtsanwalt Dr. Hoffmann reicht Klage gegen BHW Bausparkasse AG ein

Die Beratung war völlig unzureichend. Nach den hier vorliegenden Informationen erfolgte die Beratung vieler anderer Anleger des SAB-Fonds auf die gleiche Weise. Die Erfolgsaussichten in diesen Fällen werden von Dr. Hoffmann als hoch eingeschätzt. Zu beachten ist, dass Ansprüche aus Verträgen, die im Jahr 2001 abgeschlossen wurden, am 31.12.2011 verjähren. Ansprüche aus Verträgen, die in 2002 abgeschlossen wurden, verjähren spätestens zehn Jahre nach Unterzeichnung der Verträge, also im Laufe des Jahres 2012.