19. 03.2013 - Rechtsanwalt Dr. Hoffmann reicht Klagen gegen Commerzbank wegen ProRendita IV Britische Leben ein.

Rechtsanwalt Dr. Ernst J. Hoffmann aus Hamburg hat gegen die Commerzbank Klagen wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Lebensversicherungsfonds ProRendita 4 Britische Leben eingereicht. Einer Hausfrau ohne Kenntnisse in Finanzanlagen riet der Berater C. aus der Commerzbank-Filiale in Geesthacht zu diesem geschlossenen Fonds, der in britische Lebensversicherungen investiert. Dass es sich hierbei um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung handelte, verschwieg er der sicherheitsorientierten Kundin. Auch den Prospekt übergab er ihr erst am Ende des Beratunsgesprächs, so dass sie die darin enthaltenen Risikohinweise nicht vor der Zeichnung studieren konnte. Die Beratung erfolgte an Hand eines zweiseitigen Werbe-Flyers, der keinerlei Hinweise auf Risiken enthielt.

In der Filiale der Commerzbank in Bad Schwartau bei Lübeck empfahl der Berater L. den ProRendita IV einer anderen Mandantin. Sie wollte ihr Geld ausdrücklich sicher anlegen, weil sie es zur Ergänzung ihrer Altersvorsorge benötigte. Die besonderen Risiken britischer Lebensversicherungen wie das Fehlen eines Garantiezinses und die hohe Abhängigkeit von den Aktienmärkten erläuterte der Berater nicht. Ebensowenig klärte er über die Provisionen auf, die die Commerzbank von der Fondsgesellschaft erhielt.

Der Kanzlei Dr. Hoffmann ist diese Beratungsmethode der Commerzbank aus einer Vielzahl anderer Fälle bekannt. In keinem Falle wurde der Prospekt rechtzeitig vor der Beratung übergeben. Rechtzeitig bedeutet mindestens drei Tage vorher, damit sich der Anleger in Ruhe die etwa 100 Seiten hochkomplizierter Materie durchlesen kann.

Wie in anderen Fällen auch behauptet der Anwalt der Commerzbank nun, dass die Berater den Anlegern den Prospekt vor dem Gespräch übergeben habe, im Beratungsgespräch mit ihr den gesamten Prospekt durchgegangen sei und sie auf alle wesentlichen Eigenschaften und Risiken des geschlossenen Fonds hingewiesen habe. Leider gibt es noch immer Richter, die solche Behauptungen glauben. Es wäre daher von höchstem Interesse für diesen Fall, von anderen Anlegern zu erfahren, wie sie in der Zeit zwischen 2006 und 2008 von den Commerzbank-Filialen in Geesthacht und Bad Schwartau beraten wurden. Nach unserer Überzeugung ist es undenkbar, dass ein Anlageberater den gesamten Prospekt erklärt. Dies würde ca. drei Stunden dauern. So viel Zeit nimmt sich kein Anlageberater.

Die Prospektmängel und die Beratungsmethode lassen sich auf die Fonds PRORENDITA EINS, PRORENDITA ZWEI, PRORENDITA DREI UND PRORENDITA FÜNF übertragen. Zum PRORENDITA 5 erging jüngst ein Urteil des Landgerichts Mannheim gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz. Sie hatte weder ausreichend über die Provisionen noch über die Risiken der Anlage aufgeklärt.