14.12.2012 –TECIS verkaufte Anteile am offenen Immobilienfonds CS EUROREAL noch nach Schließung des Fonds

Anleger des offenen Immobilienfonds CS EUROREAL (WKN 980500) ersuchten den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann um Rat, weil der Finanzdienstleister TECIS ihnen den Fonds noch vermittelt hatte, nachdem die Rücknahme der Anteilsscheine schon ausgesetzt war. Der TECIS-Vermittler erzählte dem Handwerkerehepaar, dass die Aussetzung maximal zwei Jahre dauern dürfe. Danach würde der Fonds wieder öffnen und sie würden mit Sicherheit ihre gesamte Anlage zurückerhalten. Lediglich der Gewinn könne ausfallen.

Ob der Vermittler log oder es aufgrund der Schulungen bei TECIS nicht besser wusste, wird sich herausstellen. In beiden Fällen haftet TECIS für diese Falschberatung. Das Kapital war für die Ablösung eines Hausdarlehens vorgesehen und sollte nur für drei Jahre angelegt werden. Die Verfügbarkeit des Geldes bei Fälligkeit des Darlehens ist existentiell wichtig für den Anleger, der ansonsten seinen Kredit nicht bedienen kann und damit in die Gefahr der Insolvenz gedrängt wird.

Die Aussetzung der Rücknahme der Anteilsscheine ist ein untrügliches Zeichen für die prekäre finanzielle Situation des Fonds. Jeder Vermittler, der in dieser Branche tätig ist, weiß das. Ebenso bekannt ist, dass im Zuge der Wirtschaftskrise viele Immobilien in Großstädten an Wert verloren und damit auch die Fonds, denen diese Immobilien gehören. Die Gefahr einer Abwicklung des Fonds war daher offensichtlich. Wer in einer solchen Situation einem Kunden zu einem solchen Fonds rät, der handelt vorsätzlich. Eine Schadensersatzklage gegen TECIS hat daher hohe Aussicht auf Erfolg.